Mitgliedschaft


Jeder, der unsere Projekte dauerhaft unterstützen möchte, wird durch seine Beitrittserklärung Teil der Gemeinschaft. Zuständig für die Bearbeitung der Mitgliedsanträge ist bei uns der

Bereichsleiter IKT.

Mitgliedschaft

Mitglieder sind Personen, die Teil unseres Teams werden wollen. Sie können ehrenamtlich bei Charity-Veranstaltungen oder unseren Hilfsprojekten mitarbeiten und bestimmen alle drei Jahre bei der Mitgliederversammlung aktiv das Vereinsgeschehen mit.

Hard Facts:

  • Mitgliedbeitrag frei wählbar und jederzeit änderbar
  • Stimmrecht bei der Generalversammlung
  • Teilnahmerecht bei allen Veranstaltungen
  • Kündigung jederzeit einreichbar
Zahlungsinformationen

Der in der Höhe frei wählbare Mitgliedsbetrag ist jährlich bis zum 15. Februar auf das unten angeführte Konto zu überweiße.

EMPFÄNGER: Das Österreichische Hilfskorps

IBAN: DE47 1001 1001 2626 4949 34

BIC: NTSBDEB1XXX

Beitrittsformular

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Name
Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Mitglieder müssen mindestens 14 Jahre alt sein, sich zu den Vereinszielen bekennen und den sittlichen Anforderungen entsprechen.
Fotografische Auszeichnung
Die Veranstaltungen und Projekte werden grundsätzlich Fotodokumentiert. Sollten Sie auswählen, dass Sie keiner Veröffentlichung zustimmen wird Ihr Gesicht verpixelt, bzw. mit einem schwarzen Balken verssehen werden!
Rechte des Mitglieds
  • Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen.
  • Mitglieder dürfen eine Ausfolgerung der Statuten verlangen.
  • Mitglieder dürfen durch ihr Stimmrecht in der Generalversammlung (alle drei Jahre) das Vereinsgeschehen aktiv mitgestalten.
  • Mitglieder sind berechtigt im Zuge der Generalversammlung Informationen über die Finanzen des Vereins zu erhalten.
  • Mindestens ein Zehntel der Mitglieder kann vom Vorstand die Einberufung einer Generalversammlung verlangen. 
Pflichten des Mitglieds
  • Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereins nach Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Vereins Abbruch erleiden könnte. 
  • Mitglieder sind zur pünktlichen Zahlung der Mitgliedsbeiträge verpflichtet.